AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Diese AGB dienen der Klärung der Verantwortlichkeiten zwischen Ihnen als Auftraggeber (Kunde) und UX Professional Ingo Förster als Auftragnehmer. Sie beziehen sich auf die aktuelle Rechtsprechung, u.a. auf die Erfordernisse des Datenschutzes, auf die Verantwortung für die Inhalte Ihrer Seiten, auf die Vertragsgestaltung u.a.
1 Allgemeines
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes Vertrages mit Ingo Förster, nachfolgend als Designer, Auftragnehmer oder UX Professional bezeichnet. Lieferung und Leistung erfolgen zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen von diesen AGB sind verhandelbar und nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.2 Zustandekommen des Vertrages
Als Auftraggeber besitzen Sie die Vollmacht und Fähigkeit, diesen Vertrag im Auftrag Ihrer Firma oder Organisation einzugehen. Ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Kundenauftrags (siehe Angebot) per Fax, E-Mail, durch Zusendung der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Der Auftraggeber akzeptiert ersatzweise, dass ein Vertrag ebenfalls zu Stande kommt, wenn nach Übermittlung eines Angebotes, für dessen Auftragsbearbeitung immanent wichtige Informationen durch den Auftraggeber übermittelt werden (bspw. Login-Daten, sowie Angaben, Daten und Materialien die nicht durch den Auftragnehmer allein erlangt werden können).3 Leistungen
Umfang
Der Umfang des Auftrages ergibt sich aus einhergehenden der Korrespondenz oder der resultierenden Auftragsbestätigung. Ersatzweise kann die aktuelle Preisliste und Stundensatztabelle dafür herangezogen werden.Abwicklung
Die Abwicklung wird oft in folgende Phasen eingeteilt, ist jedoch auftragsabhängig:- Phase: Analyse
- Phase: Grob-Konzept (beinhaltet frühe Visualisierungen der Hauptideen)
- Phase: Fein-Konzept (Detaillierung, Erweiterung und Übertragung des Grob-Konzeptes auf alle relevanten Bereiche)
- Phase: Ausarbeitung (Entwürfe werden für den vertraglichen Zweck einsetzbar gemacht)
- Phase: Dokumentation
Design & Entwurf
Ein Design-Entwurf ist ein angewandt künstlerisches Werk, welches in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber entsteht. Im Rahmen des Auftrags besteht für den Auftragnehmer Gestaltungsfreiheit. Der Design-Prozess ist gekennzeichnet durch schrittweises Herantasten an die Aussageabsicht des Auftraggebers. Es ist nur bedingt möglich, das Ergebnis des kreativen Schaffensprozesses im voraus sprachlich abzubilden. Für den Designer ist es wichtig, dass etwaige Mängel in seinen Entwurfsleistungen, oder auch nur Abweichungen von den ästhetischen Vorstellungen des Auftraggebers, frühestmöglich korrigiert werden, um den Schaffensprozess in eine erfolgreiche Richtung zu führen.Programmierung
Web-Projekte wird der Auftragnehmer unter Verwendung aktueller HTML und CSS-Standards entwickeln (z.Z. HTML5/CSS3). Die Client-Software-Landschaft und die relevante Hardware unterliegen laufend Veränderungen. Der Auftragnehmer berücksichtigt nur die aktuellsten Browser-Clients-Versionen. Ältere Clients werden nicht getestet. Grundsätzlich kann es bei der Darstellung einer HTML Webseite bei Verwendung in unterschiedlichen Betriebssystemen, Endgeräten, Auflösungen und Browsern bzw. Einstellungen zu einer vom Entwurf abweichenden Darstellung kommen. Durch standardkonforme Programmierung und Tests mit den jeweils aktuellen Browsern wird eine richtige bzw. angepasste Darstellung auf den meisten Systemen angestrebt. Eine Gewährleistung, dass der Webauftritt auf allen Systemen, Endgeräten und mit allen Browsern verlustfrei oder exakt einheitlich dargestellt wird, kann aufgrund der Vielzahl der Variationen nicht übernommen werden. Die ständige Überwachung der Verfügbarkeit und korrekten Funktion der Webseite ist nicht Aufgabe des Auftragnehmers, und wird in separaten Wartungs- bzw. Supportverträgen - vereinbart.Subunternehmer & weitergeleitete Aufträge
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge oder Teilaufträge an Dritte zur Ausführung weiterzuleiten. Wenn ein Auftrag in dieser Form ausgeführt wird, erfüllt der Auftragnehmer den Auftrag dadurch, dass er ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet. Eine Produktionsüberwachung ist nicht inkludiert.Ermächtigung zur Beauftragung von Produktionen
Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer nach Absprache im Namen des Auftraggebers Leistungen und Lieferungen in Sinne des Auftrages bis zu einer Summe von je 250,-€ und einer Gesamtsumme von pro Auftrag 1500,-€, zu beauftragen. Bitte benutzen Sie das separate Formular "Ermächtigung" (bspw. Druck von Printmedien), welches dem Produzenten auf Anfrage ausgefüllt vorgelegt werden soll.Lieferung
Das Designstudio liefert auftragsgerecht, in erster Linie digital, aus. Es werden nur für den Verwendungszweck erforderliche Daten, nur per Email, Download oder FTP-Upload übermittelt. Beispiele- Designentwürfe, Konzepte: Format Acrobat PDF, Druckdaten (PDF), InVision/Zeplin-Upload
- Websites: zum Betrieb der Website erforderlicher Code per Server-Upload, z.B. Word-Templates
- Animationsfilm: MP4, AVI-Download
- Andere Formate: siehe Angebot
4 Mitwirkung & Pflichten
Der Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, einander bei den im Vertrag festgelegten Leistungen fristgerecht zu unterstützen und mitzuwirken. Die aus den Mitwirkungspflichten bzw. -handlungen entstehenden Kosten trägt allein der Auftraggeber.Zulieferungen
Der Auftraggeber haftet selbst für die Richtigkeit der von ihm gemachten oder übermittelten Angaben (wie beispielsweise Preise, Termine, Texte, Übersetzungen). Er verpflichtet sich zur inhaltlichen Kontrolle aller Medienprodukte, insbesondere vor Freigaben zur Produktion. Der Auftraggeber verpflichtet sich das Auftragsprotokoll regelmäßig zu prüfen und Einwände unmittelbar einzubringen. Der Auftraggeber übernimmt für von ihm bereitgestellte Daten und Materialien jedweder Art (bspw. Grafiken, Fotos, Logos, Texte, Videos, Code usw.) die volle rechtliche Verantwortung. Er muss über dem Verwendungszweck entsprechende Nutzungsrechte und Genehmigungen verfügen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter bezüglich dieser Zulieferungen frei. Der Auftraggeber trägt selbst die Sorge für die Sicherung der Daten und Materialien, die er - gleichgültig in welcher Form - an den Auftragnehmer sendet.Pflichten Web-Projekte & Programmierung
Für die Abwicklung des Projektes stellt der Auftraggeber sicher, dass alle Logins/Zugänge die zur Abwicklung des Projektes notwendig waren, bis zur vollständigen Begleichung der Abschlussrechnung voll funktionstüchtig bleiben. Eine vorzeitige Entziehung dieser Logins/Zugänge wird mit einer Vertragsstrafe von 10% der Projektsumme, mindestens jedoch 500€ geahndet. Der Betrag ist sofort fällig.Bemusterung
Der Auftraggeber verpflichtet sich den Auftragnehmer mit bis zu drei Endprodukten der Aufträge auf dessen Kosten zu unentgeltlich bemustern. Beispiel dafür sind: Originale von Printmedien, Audio- und Videodatenträger, Serienprodukte jeder Art. Ersatzweise ermächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer die Bemusterung selbst durchzuführen. Ggf. ist der Auftragnehmer berechtigt die Serien-Stückzahl bei deren Beauftragung entsprechend zu erhöhen.Nichteinhaltung
Wenn ein Auftrag z.B. wegen fehlender Mitwirkung des Auftraggebers nicht durchgeführt werden kann, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Der Auftraggeber hat dann sämtliche bis dahin angefallenen Projektkosten (auch Drittkosten) zu tragen sowie einen Aufschlag von 50% der Auftragssumme als Abfindung (zur Schadensbegrenzung). Kann ein Auftrag aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, Überpriorisierung von anderen Projekten o.a.) vom Auftragnehmer nicht vollständig ausgeführt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber die bis dahin angefallenen Arbeiten in Rechnung zu stellen.5 Abnahme
Die Abnahme einer Leistung kann durch den Auftraggeber jederzeit proaktiv erfolgen. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild sowie für den Betrieb von Websites, Webshop und Software. Ein Entwurf/Design/Projekt/Leistung gilt sonst auch als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen/erbracht:- 1 Woche nach Rechnungstellung oder
- spätestens im Produktiveinsatz (z.B. Freischaltung im Internet, Druck, Serien-Produktion, Veröffentlichung) oder
- sobald weitergehende Bearbeitungsschritte veranlasst werden (bspw. auch eine Beauftragung externer Dienstleister, Weiterbearbeitung, Serienproduktion, Programmierung, Veröffentlichung) oder
- nach drei Korrekturschleifen mit geringen Änderungen
- wenn es genutzt wird